Informationen zur Anmeldung / Betreuung

Informationen zur Anmeldung / Betreuung

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

Sie können Ihr Kind in dem Jahr, in dem es eingeschult wird, ab 01.01. bis 31.01. für die Schulkindbetreuung anmelden. Unsere Betreuungsplätze vergeben wir nach Eingang der Anmeldungen und einiger anderer Kriterien, die Sie in unserer Betreuungssatzung nachlesen können. Im Rahmen der verfügbaren Plätze wird Ihr Kind entweder einen Platz im Blauen oder im Gelben Haus erhalten –  die Einteilung hierzu nehmen wir nach organisatorischen Gesichtspunkten vor.

Anmeldung an:   Blaues Haus 2.0, Großenseer Straße 10, 22946 Trittau

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Betreuungsplatz benötigen, erfragen Sie eventuell verfügbare Plätze direkt bei uns.

Wir benötigen Ihre Anmeldung in Papierform oder als Scan. Fotografierte Unterlagen können wir leider nicht bearbeiten.

Unter Downloads finden Sie alle Unterlagen, die Sie zur Anmeldung benötigen:

Antrag auf Kinderbetreuung, Betreuungsbogen, Sepa- Lastschriftmandat, aktuellen Arbeitgebernachweis für beide Eltern, ggf. Antrag auf Ermäßigung

Lesen Sie bitte unbedingt auch unsere Elternregeln (unter Downloads).

Ab 01. 03. 2020 können wir Kinder ohne einen Nachweis über Masernimpfschutz nicht mehr aufnehmen. Dies gilt nicht für Kinder, die eine medizinische Kontraindikation durch ärztliches Attest nachweisen.

Benötigen Sie auch schon Betreuung vor Unterrichtsbeginn?

Unsere 1. – 2. KlässlerInnen beginnen den Schultag i. d. R. erst zur zweiten Stunde (08:30 Uhr).

Die Frist für Kündigungen oder Vertragsänderungen beträgt sechs Monate zum Ende des Schulhalbjahres, d.h. eine Kündigung zum Ende des Schuljahres muss bis zum 31.01. desselben Jahres, eine Kündigung zum Ende des 1. Schulhalbjahres bis zum 31.07. des Vorjahres schriftlich erfolgen. Auch Vertragsänderungen oder Kündigungen bearbeiten wir nur in Papierform oder als Scan.

Für Vertragsänderungen tragen Sie Ihre neuen Betreuungszeiten im FormularAntrag auf Kinderbetreuung ein.

Ende des vierten Schuljahres endet Ihr Betreuungsvertrag automatisch.

Unsere Hausaufgabenbetreuung können Sie jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres buchen. Der Vertrag gilt immer für ein Schulhalbjahr. Einer Kündigung bedarf es hier nicht. 

Wenn Ihr Kind einen Kurs im Offenen Ganztag besucht, gibt es die Möglichkeit einen Kurztarif bis 14:00 Uhr für 22,00 € / Mon. für die Hausaufgabenbetreuung dazu zu buchen, denn die Aufsichtspflicht gegenüber den SchülerInnen besteht nur während der Zeiten, in denen ein/e Schüler/in für den Besuch am Ganztag angemeldet wurde und diese auch tatsächlich besucht.

Sollte Ihr Kind nicht im Blauen Haus oder in der Hausaufgabenbetreuung betreut werden, schicken, bzw. bringen Sie es bitte max. 10 Minuten vor Kursbeginn wieder in die Schule.

Auf Antrag kann die Gebühr für die Betreuung im Blauen Haus und für die Hausaufgabenbetreuung nach § 5 (Gebührenermäßigung) unserer Satzung ermäßig werden, wenn die Voraussetzung dafür vorliegen. Z.B. ermäßigt sich die Gebühr um 50% für jedes weitere Kind eines Elternpaares, eines Elternteiles oder eines sonstigen Sorgeberechtigten, das an der Betreuung im Blauen Haus oder an der Hausaufgabenbetreuung der Mühlau-Schule teilnimmt.

Weitere Informationen / Möglichkeiten zur Gebührenermäßigung finden Sie in der Satzung des Schulverbandes Trittau über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der SchülerInnen an den Schulen des Schulverbandes Trittau, auf unserer Homepage unter Downloads.

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

Sie können Ihr Kind in der Zeit ab 01.01. bis 31.01. jeden Jahres für das kommende Schuljahr im Blauen Haus anmelden. Wir benötigen Ihre Anmeldung in Papierform oder als Scan. Fotografierte Unterlagen können wir leider nicht bearbeiten.

Unter Downloads finden Sie alle Unterlagen, die Sie zur Anmeldung benötigen:

Antrag auf Kinderbetreuung, Betreuungsbogen, Sepa-Lastschriftmandat, aktuellen Arbeitgebernachweis für beide Eltern, ggf. Antrag auf Ermäßigung

Lesen Sie bitte unbedingt auch unsere Elternregeln (unter Downloads).

Ab 01. 03. 2020 können wir Kinder ohne einen Nachweis über Masernimpfschutz nicht mehr aufnehmen. Dies gilt nicht für Kinder, die eine medizinische Kontraindikation durch ärztliches Attest nachweisen.

Benötigen Sie auch schon Betreuung vor Schulbeginn?

 Unsere 1. – 2. KlässlerInnen beginnen den Schultag i. d. R. erst zur zweiten Stunde (08:30 Uhr).

Die Frist für Kündigungen oder Vertragsänderungen beträgt sechs Monate zum Ende des Schulhalbjahres, d.h. eine Kündigung zum Ende des Schuljahres muss bis zum 31.01.desselben Jahres, eine Kündigung zum Ende des 1. Schulhalbjahres bis zum 31.07. des Vorjahres schriftlich erfolgen. Auch Vertragsänderungen oder Kündigungen bearbeiten wir nur in Papierform oder als Scan.

Für Vertragsänderungen tragen Sie Ihre neuen Betreuungszeiten im Formular: Antrag auf Kinderbetreuung ein.

Ende des vierten Schuljahres endet Ihr Betreuungsvertrag automatisch.

Unsere Hausaufgabenbetreuung können Sie jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres buchen. Der Vertrag gilt immer für ein Schulhalbjahr. Einer Kündigung bedarf es hier nicht. 

Wenn Ihr Kind einen Kurs im Offenen Ganztag besucht, gibt es die Möglichkeit einen Kurztarif bis 14:00 Uhr für 22,00 € / Mon. für die Hausaufgabenbetreuung dazu zu buchen, denn die Aufsichtspflicht gegenüber den SchülerInnen besteht nur während der Zeiten, in denen ein/e Schüler/in für den Besuch am Ganztag angemeldet wurde und diese auch tatsächlich besucht.

Sollte Ihr Kind nicht im Blauen Haus oder in der Hausaufgabenbetreuung betreut werden, schicken, bzw. bringen Sie es bitte max. 10 Minuten vor Kursbeginn wieder in die Schule.

Auf Antrag kann die Gebühr für die Betreuung im Blauen Haus und für die Hausaufgabenbetreuung nach § 5 (Gebührenermäßigung) unserer Satzung ermäßig werden, wenn die Voraussetzung dafür vorliegen. Z.B. ermäßigt sich die Gebühr um 50% für jedes weitere Kind eines Elternpaares, eines Elternteiles oder eines sonstigen Sorgeberechtigten, das an der Betreuung im Blauen Haus oder an der Hausaufgabenbetreuung der Mühlau-Schule teilnimmt.

Weitere Informationen / Möglichkeiten zur Gebührenermäßigung finden Sie in der Satzung des Schulverbandes Trittau über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der SchülerInnen an den Schulen des Schulverbandes Trittau, auf unserer Homepage unter Downloads.